Mit welchen Ländern hat die Schweiz ein Freihandelsabkommen (FHA)?

Mit welchen Ländern hat die Schweiz ein Freihandelsabkommen (FHA)?

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Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco ist für die FHAs zuständig und bietet umfassende Informationen dazu.

Neuste FAQs

Die beiden Abkommen EFTA-Südkorea bzw. EU-Südkorea haben unterschiedliche Ursprungsregeln und können deshalb nicht kombiniert werden. Des Weiteren haben die Abkommen eine Direktversandregel (Artikel über die unmittelbare Beförderung), welche besagt, dass die Waren unmittelbar zwischen den Vertragsparteien befördert werden müssen.

Bei der Einfuhr in die Schweiz verliert die Ware den Ursprung und kann von keinem der beiden Abkommen profitieren. Die Ware müsste in der Schweiz wiederum ausreichend (d.h. nach den Listenregeln des Abkommens EFTA-Südkorea) bearbeitet werden, damit ein Ursprungsnachweis mit Schweizer Ursprung ausgestellt werden darf.

Der AEO-Status ist in der EU ein neuer Sicherheitsstandard in der gesamten Lieferkette. Er ist nicht obligatorisch, doch werden immer mehr EU-Kunden diese Anforderung an Schweizer Firmen stellen. Die Vor- und Nachteile einer AEO-Zertifizierung bzw. Nicht-Zertifizierung hängen von verschiedenen Faktoren ab und können erst nach einer genauen Abwägung beurteilt werden. Die Schweiz hat den AEO-Status per 1. April 2011 eingeführt.

Nein. Als Schweizer Unternehmen brauchen Sie nur eine EORI-Nummer, wenn Sie in der EU als Zollanmelder bzw. Importeur auftreten (z.B. bei Lieferungen mit der Incoterms-Klausel DDP).

Nein. Ein Ursprungszeugnis ist nicht zu verwechseln mit einem Ursprungsnachweis im Sinne der Freihandelsabkommen. Nur Warenverkehrsbescheinigungen (EUR.1 /EUR.MED) oder Ursprungserklärungen auf der Rechnung geben Ihren Waren präferenziellen Ursprung und somit Zollfreiheit oder -ermässigung in einem Land, mit dem die Schweiz ein Freihandelsabkommen hat.